Ihre Komplettlösung für Fahrzeugverzollungen und MWST-Rückforderung und -Deklaration

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Ausgangslage

Ausgangslage

Ab Mai 2015 hat die EU die Regeln für Grenzgänger mit Schweizer Geschäftsfahrzeugen und deren Privatnutzung deutlich verschärft. Das bedeutet, dass betroffene Fahrzeuge beim Grenzübertritt in das angrenzende Land verzollt werden müssen. Dabei fällt die im jeweiligen Land gültige Mehrwertsteuer an (19% in Deutschland, 20% in Frankreich und Österreich). Wir informieren Sie gerne über alle wichtigen Details und unterstützen Sie dabei, diese Vorschriften problemlos zu erfüllen. Weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Roadmap oder in unseren FAQs.

Kundennah

Persönliche Beratung durch uns in Ihrer Sprache

Erfahrung

Über 25 Jahre Erfahrung in der Rückforderung der MWST

Informationswege

Alle Informationen direkt aus erster Hand

Sie fragen sich, ob eine Fahrzeugverzollung in Ihrem Fall nötig ist?

Ihr Mitarbeiter ist Grenzgänger in Deutschland, Österreich oder Frankreich und möchte das Geschäftsfahrzeug mit Schweizer Nummernschildern zu privaten Zwecken nutzen. Sie sind bereits über allfällige Kosten informiert worden. (Weitere Informationen dazu finden Sie in den FAQs „Was kostet mich eine Fahrzeugverzollung und die MWST-Rückforderung?“)

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies eine generische Roadmap ist und der Prozess von Fall zu Fall variieren kann. Der Fahrzeugverzollungsprozess dauert in der Regel ca. 3-4 Wochen. Anschliessend beginnt die Mehrwertsteuerrückforderung.

Wie läuft der ganze Prozess ab?

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