Ihr Mitarbeiter ist Grenzgänger in Deutschland, Österreich oder Frankreich und möchte das Geschäftsfahrzeug mit Schweizer Nummernschildern zu privaten Zwecken nutzen.
Wenn Ihr Grenzgänger Mitarbeiter nichtsdestotrotz das Fahrzeug zu privaten Zwecken nutzt, drohen:
- Die sofortige Beschlagnahmung des Fahrzeuges
- Ein Bussgeld (kann bis zu 25% des Fahrzeugwertes betragen)
- Zusätzlich ist die sofortige Bezahlung der Mehrwertsteuer fällig
Kopien von:
- Fahrzeugausweis
- Leasing / Kaufvertrag
- Wohnsitzbestätigung des Grenzgänger Mitarbeiters (Wasser-, Strom- oder ähnliche Rechnung ist ausreichend)
- Arbeitgeberbestätigung (die Vorlage kann verwendet werden. Bitte auf Ihrem Briefpapier drucken)
- Orderformular (mit Angabe welchen Grenzübergang man wünscht)
Es freut uns, dass Sie sich für unsere Lösungen interessieren!
Um Ihnen eine umfassende Antwort mitteilen zu können, bitten wir Sie uns eine Offerten Anfrage auf zu zustellen. Bitte beachten Sie: Um eine möglichst akkurate Offerte erstellen zu können, benötigen wir
- den Fahrzeugausweis
- den Leasing- oder Kaufvertrag
- die Kilometeranzahl
- Domizil Ihres Grenzgänger Mitarbeiters
Angenommen alle Schritte verlaufen reibungslos, kann eine Verzollung in 3-4 Wochen durchgeführt werden. Die MWST-Rückforderung wird quartalsweise angemeldet. Die Bearbeitungszeit der Finanzbehörden beträgt ca. 6-12 Monate.
Ihre Firma muss eine EORI-Nummer für die Verzollung vorweisen können.
Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number – Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) ist der Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern. Ohne gültige EORI-Nummer sind zollrechtliche Handlungen in der EU grundsätzlich nicht mehr möglich.
Die EORI-Nummer ist für die Fahrzeugverzollung nötig. Wenn es ein geleastes Fahrzeug ist, wird die EORI-Nummer der Leasinggesellschaft genutzt.
Wir bitten Sie die EORI-Nummer unter den nachfolgenden Adressen einzuholen. Für
Der Präferenznachweis kann beim Importeur des Fahrzeuges eingeholt werden. Der Importeur muss das Fahrzeug mit diesem Nachweis importiert haben, damit man keine Zollgebühren zahlen muss.
Das EUR 1 wird durch uns erstellt und von der zuständigen Zollkreisdirektion beglaubigt. Es wird ausschliesslich basierend auf dem Präferenznachweis erstellt. Das EUR 1 kann also als eine Art Zertifikat verstanden werden. Wir können dies gegen eine Gebühr für Sie bei der Zollkreisdirektion anfordern.
Es fallen 10% Zollgebühren auf den Fahrzeugwert an, welche nicht rückerstattbar sind.
Schweiz/Deutschland
CH – Basel / DE – Weil am Rhein
CH – Basel / DE – Rheinfelden
CH – Koblenz / DE – Waldshut
CH – Ramsen / DE – Singen
CH –Thayngen / DE – Singen
Schweiz/Österreich
CH – St. Margrethen / AT – St. Margrethen
Schweiz/Frankreich
CH – Genf Bardonnex / FR – St. Julien
CH – Basel / FR – St. Louis
Nein. Das Fahrzeug kann von einer beliebigen Person vorgeführt werden.
Nein. Da wir die Unterlagen an unseren Grenzpartner erst versenden, wenn der Termin vereinbart wurde, ist ein voriges erscheinen zwecklos. Eine Uhrzeit wird jedoch nicht vereinbart, lediglich das Datum.
Sie können die Schritte auf der Roadmap durchgehen und schauen, wo Sie stehen. Falls Sie sich nicht sicher sind, können Sie uns selbstverständlich auch via Mail unter oder via Telefon unter 044 552 49 49 kontaktieren. Dabei beachten Sie bitte, dass wir die Stammnummer (Ziffer 18 im Fahrzeugausweis oder Ziffer 18 im Form 13.20 A) des betroffenen Fahrzeuges benötigen, um Ihnen bestmöglich Auskunft geben zu können.
In Deutschland ist die MWST sowohl bei einem gekauften als auch bei einem geleasten Fahrzeug fällig, jedoch ist sie in beiden Fällen rückforderbar.
Land | Deutschland | |
Wirtschaftlich Berechtigter | Kauf | Leasing |
MWST-Rückforderung möglich | Ja | Ja |
Kauf: Die MWST ist fällig und man kann die 20% nicht zurückfordern.
Leasingfahrzeug: Die MWST wird in Frankreich seit 2022 nicht mehr effektiv gezahlt. Jedoch muss man die theoretisch angefallene MWST nichtsdestotrotz deklarieren. Für die Deklaration erheben wir unsere Gebühr.
Land | Frankreich | |
Wirtschaftlich Berechtigter | Kauf | Leasing |
MWST-Rückforderung möglich | Nein | Deklaration |
Kauf des Fahrzeuges: Die MWST von 20% wird gezahlt und ist nicht rückforderbar.
Leasingfahrzeug: Die MWST von 20% wird in einem ersten Schritt bezahlt und in einem zweiten Schritt zurückgefordert.
Land | Österreich | |
Wirtschaftlich Berechtigter | Kauf | Leasing |
MWST-Rückforderung möglich | Nein | Ja |
Die Rückverzollung bewirkt, dass die ursprüngliche Verzollung rückgängig gemacht wird. Entsprechend wird sie üblicherweise erst durchgeführt, wenn das Fahrzeug abgegeben oder weiterverkauft wird. Daher üblicherweise einige Jahre nach der Verzollung.
Fahrzeugausweis, Kilometerstand, Leasinggeber / Käufer und ursprünglicher Steuerbeleg der damaligen Verzollung.
Es ist nicht relevant, wer schliesslich das Fahrzeug fährt. Das Domizil des Grenzgängers ist nötig, um zu beweisen, dass ein Grund für die Verzollung besteht. Das Fahrzeug wird für die EU zugelassen. Jedoch müssen Sie sich bei uns melden, wenn der Wechsel Länderübergreifend ist.