Kauf: Die MWST ist fällig und man kann die 20% nicht zurückfordern.
Leasingfahrzeug: Die MWST wird in Frankreich seit 2022 nicht mehr effektiv gezahlt. Jedoch muss man die theoretisch angefallene MWST nichtsdestotrotz deklarieren. Für die Deklaration erheben wir unsere Gebühr.
Land | Frankreich | |
Wirtschaftlich Berechtigter | Kauf | Leasing |
MWST-Rückforderung möglich | Nein | Deklaration |
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