Es ist nicht relevant, wer schliesslich das Fahrzeug fährt. Das Domizil des Grenzgängers ist nötig, um zu beweisen, dass ein Grund für die Verzollung besteht. Das Fahrzeug wird für die EU zugelassen. Jedoch müssen Sie sich bei uns melden, wenn der Wechsel Länderübergreifend ist.
Hinterlasse einen Kommentar