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Allgemeine Angaben

VIP: Fahrzeug Hol- und Bringservice
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Gewünschter Grenzübergang: *
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Wünschen Sie eine MWST.-Rückforderung(en)? *
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Kundenangaben

Angaben zur zuständigen Person für die Fahrzeugverzollung

Der zuständigen Person für die Fahrzeugverzollung
Der zuständigen Person für die Fahrzeugverzollung
Der zuständigen Person für die Fahrzeugverzollung
Der zuständigen Person für die Fahrzeugverzollung

EUR Bankangaben für Ihre MWST-Auszahlung

Angaben zum Fahrzeug und Halter

Bsp: Stufenheck, Kombi, Cabriolet, usw.
Feld 23 aus Fahrzeugausweis
Feld 18 aus Fahrzeugausweis

Abschliessende Angaben

Haben Sie alle Unterlagen beisammen?

  • Fahrzeugausweiskopie
  • Kopie Kaufvertrag oder Leasingvertrag
  • Wohnsitzbestätigung des Mitarbeiters
  • Arbeitgeberbestätigung (PDF-Vorlagen DE / FR)
Max. Uploadgrösse 20MB, Dateinamen nicht länger als 24 Zeichen!
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Mit der Übermittlung des Auftrags bestätigen wir, dass wir den Inhalt, einschließlich des Haftungsausschlusses, verstanden haben.

Wir akzeptieren die entstehenden Kosten, die sich aus dieser Auftragsbestätigung ergeben, und erklären uns bereit, die notwendigen Arbeiten bestmöglich zu unterstützen und eventuelle behördliche Auflagen eigenständig zu erfüllen oder Anmeldungen bei Ämtern selbst vorzunehmen.

Des Weiteren bestätigen wir, dass alle von uns gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind. Wir sind uns bewusst, dass falsche Angaben zu zusätzlichen Kosten führen können, und sind bereit, die Kosten für Ermittlungs- und Korrekturarbeiten zu übernehmen (CHF 150.-/h). Für einen stornierten Auftrag verrechnen wir die externen Kosten zuzüglich unseren internen Aufwänden mit einer Pauschale von CHF 500.00 weiter.

Wir erklären uns damit einverstanden, die Arbeiten der moneycare AG und ihrer Partner bestmöglich zu unterstützen.

Bei der Verzollung eines Leasingfahrzeugs nach Frankreich ist es erforderlich, vor der Rückgabe des Fahrzeugs oder dem Auslaufen des Leasingvertrags eine Rückverzollung durchzuführen.

Mit der Übermittlung des Auftrag bestätigen wir die Broschüre gelesen und verstanden zu haben.

Für geleaste Fahrzeuge: Seit dem 1.1.22 muss bei der EU-Fahrzeugverzollung keine Mehrwertsteuer mehr entrichtet werden. Jedoch müssen alle verzollten Fahrzeuge per Gesetz bei den Finanzbehörden in Frankreich deklariert werden. Diese Deklaration, welche moneycare AG erbringt ist kostenpflichtig und wird direkt in Rechnung gestellt.

Bei einer Verzollung eines Leasingfahrzeuges nach Frankreich muss vor der Rückgabe des Fahrzeuges oder Auslaufen des Leasingvertrages eine Rückverzollung erfolgen.

Wir bestätigen hiermit, dass wir diese Rückverzollung auf unsere Kosten und Initiative durchführen werden.

Für gekaufte Fahrzeuge: Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges in Frankreich fallen Steuern und eventuell Zölle an. Diese Gebühren können nicht zurückgefordert werden.

  • Rechnung/en der moneycare AG ist/sind bezahlt
  • Alle Dokumente sind vorhanden
Jegliche Informationen sind in enger Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden entstanden. Eine Haftung aus den Informationen oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung wird ausgeschlossen. Sollten aus der Verzollung weitergehende Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen (z.B. weitere Belege, Dokumente, Urkunden, Anmeldungen bei anderen Stellen, weitere neue Abgaben an Steuern oder Gebühren usw.), übernehmen wir keine Haftung falls der Auftraggeber diesen An- oder  Aufforderungen nicht nachkommt. Es werden keine Kosten für Weg, Zeit, Material oder sonstige Gebühren entschädigt. Damit der Verzollungsvorgang reibungslos vonstattengeht, muss das Fahrzeug betriebssicher und fahrbereit sein (technisch und optisch). Ist das Fahrzeug im Eigentum einer Leasinggesellschaft und es entstehen ihr durch die Verzollung des Geschäftsfahrzeuges finanzielle oder andere noch unbekannte Nachteile, muss der Auftraggeber der Verzollung für diese aufkommen. Alle Angaben ohne Gewähr, vorbehalten bleiben auch Gesetzesänderungen jeglicher Art.