Wenn Ihr Grenzgänger Mitarbeiter nichtsdestotrotz das Fahrzeug zu privaten Zwecken nutzt, drohen:
- Die sofortige Beschlagnahmung des Fahrzeuges
- Ein Bussgeld (kann bis zu 25% des Fahrzeugwertes betragen)
- Zusätzlich ist die sofortige Bezahlung der Mehrwertsteuer fällig
Hinterlasse einen Kommentar