Wenn Ihr Grenzgänger Mitarbeiter nichtsdestotrotz das Fahrzeug zu privaten Zwecken nutzt, drohen:

  • Die sofortige Beschlagnahmung des Fahrzeuges
  • Ein Bussgeld (kann bis zu 25% des Fahrzeugwertes betragen)
  • Zusätzlich ist die sofortige Bezahlung der Mehrwertsteuer fällig