Das EUR 1 wird durch uns erstellt und von der zuständigen Zollkreisdirektion beglaubigt. Es wird ausschliesslich basierend auf dem Präferenznachweis erstellt. Das EUR 1 kann also als eine Art Zertifikat verstanden werden. Wir können dies gegen eine Gebühr für Sie bei der Zollkreisdirektion anfordern.
Hinterlasse einen Kommentar